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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19   

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BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19 (https://dejure.org/2020,40)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2020 - 3 StR 288/19 (https://dejure.org/2020,40)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 3 StR 288/19 (https://dejure.org/2020,40)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Sachlich-rechtliche Anforderungen an die Beweiswürdigung (Tatgericht; revisionsgerichtliche Prüfung; widersprüchlich, unklar oder lückenhaft; Verstoß gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze; überspannte Anforderungen; Zweifelsgrundsatz; abstrakt-theoretische ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 25 Abs. 2 StGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 261 StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 StPO, § 258 StGB, § 258 Abs. 5 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anwesenheit des vermeintlichen Mittäters am Tatort als Indiz für seine Tatbeteiligung i.R.d. Beweiswürdigung; Tötung der Großeltern aus Habgier

  • rewis.io

    Mitwirkung an einem Tötungsdelikt: Postpendenzfeststellung bzw. echte Wahlfeststellung bei möglicher Mordbeteiligung und anschließender, versuchter Strafvereitelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Anwesenheit des vermeintlichen Mittäters am Tatort als Indiz für seine Tatbeteiligung i.R.d. Beweiswürdigung; Tötung der Großeltern aus Habgier

  • datenbank.nwb.de

    Mitwirkung an einem Tötungsdelikt: Postpendenzfeststellung bzw. echte Wahlfeststellung bei möglicher Mordbeteiligung und anschließender, versuchter Strafvereitelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt den Freispruch im Fall Springmann auf und verwirft die Revision des verurteilten Angeklagten

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Überprüfung der Beweiswürdigung in der Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 175
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19
    Daran ändert sich nicht einmal dann etwas, wenn eine vom Tatgericht getroffene Feststellung "lebensfremd erscheinen' mag (BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147).

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung auch dann, wenn eine nach den Feststellungen naheliegende Schlussfolgerung nicht gezogen ist, ohne dass konkrete Gründe angeführt sind, die dieses Ergebnis stützen können (BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35 Rn. 7; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12, NStZ-RR 2013, 117, 118).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten Anhaltspunkte erbracht hat (BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02 aaO; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 aaO; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148; vom 29. September 2016 - 4 StR 320/16 aaO).

    Unabhängig davon, ob aus dem Schweigen des Angeklagten zu den Tatvorwürfen ansonsten Schlüsse gezogen werden dürfen, bedeutet dies nicht, dass zu seinen Gunsten von Annahmen auszugehen ist, für die es keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148).

  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 177/12

    Beweiswürdigung (richterliche Überzeugung)

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung auch dann, wenn eine nach den Feststellungen naheliegende Schlussfolgerung nicht gezogen ist, ohne dass konkrete Gründe angeführt sind, die dieses Ergebnis stützen können (BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35 Rn. 7; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12, NStZ-RR 2013, 117, 118).

    Alternative, für den Angeklagten günstige Geschehensabläufe sind erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen konkrete Anhaltspunkte erbracht sind (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12 aaO).

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung auch dann, wenn eine nach den Feststellungen naheliegende Schlussfolgerung nicht gezogen ist, ohne dass konkrete Gründe angeführt sind, die dieses Ergebnis stützen können (BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35 Rn. 7; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12, NStZ-RR 2013, 117, 118).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten Anhaltspunkte erbracht hat (BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02 aaO; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 aaO; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148; vom 29. September 2016 - 4 StR 320/16 aaO).

  • BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19
    Das Tatgericht darf bei der Überzeugungsbildung Zweifeln keinen Raum geben, die lediglich auf einer abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH, Urteile vom 24. Januar 1989 - 1 StR 683/88, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5; vom 29. April 1998 - 2 StR 65/98, NStZ-RR 1998, 275 mwN; vom 29. September 2016 - 4 StR 320/16, NStZ-RR 2016, 380, 381).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten Anhaltspunkte erbracht hat (BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02 aaO; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 aaO; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148; vom 29. September 2016 - 4 StR 320/16 aaO).

  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 86/16

    Kriminelle Vereinigung (einschränkende Auslegung; Schutzzweck der Norm;

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. November 1983 - 4 StR 375/83, NStZ 1984, 180; Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, juris Rn. 11).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten Anhaltspunkte erbracht hat (BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02 aaO; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 aaO; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148; vom 29. September 2016 - 4 StR 320/16 aaO).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19
    Das neu zur Entscheidung berufene Landgericht Düsseldorf wird die Sache betreffend den Angeklagten umfassend neu zu verhandeln haben, ohne an die Feststellungen des insoweit rechtskräftigen Urteils gegen den Mitangeklagten gebunden zu sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 508/92, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 19; Beschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97, BGHSt 43, 106, 107 f.; vom 9. März 2010 - 4 StR 640/09, NStZ 2010, 529; LR/Kühne/Gössel/Lüderssen, StPO, 27. Aufl., Einl. Abschn. K Rn. 94; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 262 Rn. 37; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., Einl. Rn. 170).
  • BGH, 05.12.1997 - 2 StR 505/97

    Anwendbarkeit des persönlichen Strafausschließungsgrund bei der Strafvereitelung

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19
    Im Hinblick darauf stellt sich sein Verhalten zugleich als Selbstbegünstigung dar, so dass ihm der persönliche Strafaufhebungsgrund des § 258 Abs. 5 StGB zugutekommt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1988 - 1 StR 564/88, BGHR StGB § 1 Vergleichbarkeit 1; Urteil vom 9. November 2010 - 5 StR 297/10, juris Rn. 25); anderes soll nur dann gelten, falls § 258 Abs. 5 StGB aus besonderen Gründen nicht eingreift, etwa weil die Vortat und die Vereitelungshandlung im Verhältnis von vorheriger Zusage eines falschen Alibis zu deren späterer Einlösung nach der Tat stehen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1997 - 2 StR 505/97, BGHSt 43, 356, 358).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. November 1983 - 4 StR 375/83, NStZ 1984, 180; Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, juris Rn. 11).
  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 640/09

    Verkannte Bindungswirkung eines früheren Urteils (übernommene Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19
    Das neu zur Entscheidung berufene Landgericht Düsseldorf wird die Sache betreffend den Angeklagten umfassend neu zu verhandeln haben, ohne an die Feststellungen des insoweit rechtskräftigen Urteils gegen den Mitangeklagten gebunden zu sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 508/92, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 19; Beschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97, BGHSt 43, 106, 107 f.; vom 9. März 2010 - 4 StR 640/09, NStZ 2010, 529; LR/Kühne/Gössel/Lüderssen, StPO, 27. Aufl., Einl. Abschn. K Rn. 94; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 262 Rn. 37; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., Einl. Rn. 170).
  • BGH, 12.05.2010 - 2 StR 46/10

    Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Mordes aus

  • BGH, 29.04.1998 - 2 StR 65/98

    Hehlerei und Begünstigung

  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 297/10

    Überzeugungsbildung (Aufgabe des Tatrichters; hinreichende subjektive Gewissheit;

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 508/92

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; Beurteilung der

  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 564/88

    Zulässigkeit der Wahlfeststellung zwischen der Beihilfe zum Raub und

  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 33/19

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung

    Trifft dieses aufgrund der in der Hauptverhandlung angefallenen Erkenntnisse Feststellungen oder kann es wegen verbleibender Zweifel keine Feststellungen treffen, so ist dies durch das Revisionsgericht regelmäßig hinzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19 mwN und vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 Rn. 7).

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist oder wenn das Tatgericht überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19; vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16 Rn. 8 mwN; vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12 Rn. 10; vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09 Rn. 18 mwN; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 Rn. 8 und vom 17. November 1983 - 4 StR 375/83; Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16 Rn. 11).

  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 324/22

    Urteil wegen Totschlags in ehemaligem Bunker bei Oranienburg aufgehoben

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 25. Januar 2023 - 6 StR 163/22; vom 20. Januar 2021 - 2 StR 315/20; vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19, Rn. 19).
  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 316/20

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Zeitpunkt; planmäßiger Hinterhalt);

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung liegen ferner vor, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 25. November 2020 - 5 StR 493/19, juris Rn. 42; vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24; vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19, juris Rn. 5; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 Rn. 6; vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19, juris Rn. 19; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Januar 2021 - 2 StR 315/20, juris Rn. 15; vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19, juris Rn. 8; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 Rn. 12; vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19, juris Rn. 19; vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58).

  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19

    Schwere Brandstiftung (Schäden an einem nicht unmittelbar dem Wohnen dienenden

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung auch dann, wenn eine nach den Feststellungen naheliegende Schlussfolgerung nicht gezogen wird, ohne dass konkrete Gründe angeführt sind, die dieses Ergebnis stützen können (BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 mwN).
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    Sie erlauben auch die Prüfung, ob die Strafkammer den festgestellten Sachverhalt erschöpfend gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze verstößt oder ob das Landgericht an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt hat (vgl. zu diesen Maßstäben die st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19, juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 24.08.2022 - 6 StR 109/22

    DNA-Spur, DNA-Mischspur; Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen bzw. alternativen, für den Angeklagten günstigen Geschehensabläufen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 20.10.2021 - 6 StR 319/21

    Darstellungsmangel (unzulässige Bezugnahme auf Schriftstücke); Grundsatz der

    b) Diese Ausführungen begegnen auch eingedenk des insoweit beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19 mwN) durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 361/21

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Fehlen von schweren Verletzungen und

    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zu Gunsten eines Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis - wie hier - keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Januar 2021 - 2 StR 315/20 Rn. 15; vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19 Rn. 8; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 Rn. 12; vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19; vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58).
  • BGH, 18.03.2020 - 1 StR 67/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche umfassende Gesamtbetrachtung bei

    1. Der Schuldspruch hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand, weil die Feststellungen nicht von einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung getragen sind, sich diese vielmehr als lückenhaft erweist (vgl. insoweit zum Prüfungsmaßstab nur BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19 mwN), zumal in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation besondere Anforderungen an die Belastbarkeit der Angaben der einzigen Tatzeugin zu stellen sind (dazu im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • BGH, 20.01.2021 - 2 StR 315/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Alternative, für den Angeklagten günstige Geschehensabläufe sind erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen konkrete Anhaltspunkte erbracht sind (BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19, BeckRS 2020, 1704 Rn. 21 f.).
  • BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 106/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 06.04.2022 - 6 StR 617/21

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigenbedarf); Grundsätze der

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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50136
BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19 (https://dejure.org/2019,50136)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2019 - 1 StR 386/19 (https://dejure.org/2019,50136)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2019 - 1 StR 386/19 (https://dejure.org/2019,50136)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 1 StGB; § 252 StGB; § 16 Abs. 1 S. 1 StGB
    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung: Vorstellung eines von der Rechtsordnung anerkannten Anspruchs); räuberischer Diebstahl (Beutesicherungsabsicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zumessen eines Anspruchs auf die erstrebte Leistung gegen das Opfer hinsichtlich Beabsichtigung einer unrechtmäßigen Bereicherung; Besitzerhaltungsabsicht durch Gewaltanwendung oder Drohung

  • rewis.io

    Erpressungstatbestand: Bereicherungsabsicht bei vermeintlichem Anspruch auf die erstrebte Leistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 252 ; StGB § 253 Abs. 1
    Zumessen eines Anspruchs auf die erstrebte Leistung gegen das Opfer hinsichtlich Beabsichtigung einer unrechtmäßigen Bereicherung; Besitzerhaltungsabsicht durch Gewaltanwendung oder Drohung

  • datenbank.nwb.de

    Erpressungstatbestand: Bereicherungsabsicht bei vermeintlichem Anspruch auf die erstrebte Leistung

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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 175
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 389/14

    Räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht: Voraussetzungen, Anforderungen

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 389/14 Rn. 14 mwN).

    Eine bloße Fluchtabsicht reicht jedoch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 389/14 Rn. 11 mwN).

    Es hat sich hierbei jedoch nicht mit naheliegenden anderen Gründen für ein derartiges Vorgehen befasst, obwohl sein Beweisergebnis auch nicht durch eine Flucht des Täters unter Mitnahme der Beute (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 389/14 Rn. 12) gestützt wird.

  • BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14

    Räuberischer Diebstahl (Vollendung der Wegnahme bei kleinen Gegenständen;

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Es ist aber bisher nichts dafür ersichtlich, dass der Angeklagte die Gewalt (auch) deshalb angewendet haben könnte, um sich oder seinen Mittäter in dem Besitz der von diesem eigenhändig gestohlenen Flaschen zu erhalten (vgl. hierzu allgemein BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Hierbei ist allein die Vorstellung des Täters über die materielle Rechtslage, nicht aber seine Einschätzung der Beweislage maßgebend (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328 f.).
  • KG, 01.07.2016 - 121 Ss 100/16

    Räuberischer Diebstahl: Beweiswürdigung zur Beutesicherungsabsicht

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Denn infolge dieses Umstands liegt es nicht fern, dass die Absicht des Täters, seine Identifizierung zu verhindern, nicht nur der vorherrschende, sondern möglicherweise sogar der alleinige Beweggrund der Gewaltanwendung ist (vgl. KG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 121 Ss 100/16 Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 Ss 151/06 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18

    Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    der Urteilsgründe unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu erörtern sein, ob die Wegnahme der Whiskey-Flasche in den Räumlichkeiten des Hotels und damit im Gewahrsamsbereich des Berechtigten bereits vollendet war (vgl. zu den Grundsätzen BGH, Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 593/18 Rn. 3 ff.; SSW-StGB/Kudlich, 4. Aufl., § 242 Rn. 34 mwN).
  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Diese Absicht muss nicht der einzige Beweggrund für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 180/10

    Räuberischer Diebstahl (taugliche Vortat); Wegnahme (handliche Gegenstände;

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Ein für die Strafbarkeit des Angeklagten nach § 252 StGB erforderlicher vollendeter Diebstahl (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 180/10 Rn. 4) wäre schon aufgrund der von seinem Mittäter entwendeten Spirituosen zu bejahen (§ 25 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11

    Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    In der Folge hat es sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Angeklagte - was für die subjektive Tatseite genügen würde (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11 Rn. 10 mwN) - die Unrechtmäßigkeit des erstrebten Vermögensvorteils zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat.
  • BGH, 20.09.2007 - 3 StR 274/07

    Versuchte räuberische Erpressung (Irrtum über das Bestehen eines zivilrechtlichen

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Die Strafkammer geht vielmehr von einem etwaigen sog. umgekehrten Tatbestandsirrtum (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2007 - 3 StR 274/07 Rn. 2 mwN, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 15) des nicht geständigen Angeklagten aus, was indes im Rahmen der Beweiswürdigung näherer Begründung bedurft hätte.
  • BGH, 25.08.2016 - 2 StR 559/15

    Heimtückemord (Ausnutzung der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit;

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    der Urteilsgründe auch hinsichtlich der an sich rechtsfehlerfrei festgestellten tateinheitlich verwirklichten gefährlichen Körperverletzung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2016 - 2 StR 559/15 Rn. 17).
  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22

    Schwerer räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht bei Fluchtabsicht);

    Zwar können die aufgrund von Vorstrafen erhebliche Straferwartung und die späteren Fluchtbemühungen nach Sicherstellung des Diebesgutes dafür sprechen, dass es dem Angeklagten bereits bei der Auseinandersetzung hinter der Kasse darum ging, sich der Festnahme zu entziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2019 - 1 StR 386/19, juris Rn. 17).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8388
BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20 (https://dejure.org/2020,8388)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2020 - 6 StR 34/20 (https://dejure.org/2020,8388)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2020 - 6 StR 34/20 (https://dejure.org/2020,8388)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 257 Abs. 1, 2. Halbsatz StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 257 StGB, § 261 Abs. 5 StGB, § 74 Abs. 1, § 74c Abs. 1, § 261 Abs. 7 Satz 1 StGB, § 74 Abs. 2 StGB, § 74c StGB

  • Wolters Kluwer

    Billigende Inkaufnahme der Beutesicherung als notwendige Konsequenz der "Kontenleihe" hinsichtlich Erfüllens des subjektiven Tatbestands der Begünstigung

  • rewis.io

    Begünstigung: Anforderungen an die Absicht zur Sicherung der Tatvorteile

  • rechtsportal.de

    Billigende Inkaufnahme der Beutesicherung als notwendige Konsequenz der "Kontenleihe" hinsichtlich Erfüllens des subjektiven Tatbestands der Begünstigung

  • rechtsportal.de

    StGB § 257 Abs. 1 Hs. 2
    Billigende Inkaufnahme der Beutesicherung als notwendige Konsequenz der "Kontenleihe" hinsichtlich Erfüllens des subjektiven Tatbestands der Begünstigung

  • datenbank.nwb.de

    Begünstigung: Anforderungen an die Absicht zur Sicherung der Tatvorteile

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorsatz bei Strafbarkeit wegen Begünstigung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorsatz bei Strafbarkeit wegen Begünstigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Subjektiver Tatbestand der Begünstigung: Billigende Inkaufnahme der Beutesicherung nicht ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 175
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52

    Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns -

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20
    Das bedeutet, dem Täter muss es darauf ankommen, im Interesse des Vortäters die Wiederherstellung des gesetzmäßigen, durch die Vortat beeinträchtigten Zustandes zu verhindern oder zu erschweren (BGHSt 4, 107, 108).
  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 34/63
    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20
    Da hiernach die Voraussetzungen der Begünstigung in den genannten Fällen nicht vorliegen und dazu ergänzende Feststellungen im Fall der Aufhebung und Zurückverweisung der Sache nicht zu erwarten sind, ändert der Senat den Schuldspruch insoweit entsprechend § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 34/63, NJW 1964, 210, 212; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 354 Rn. 15).
  • BGH, 01.09.1999 - 1 StR 416/99

    Beihilfe zum Raub; Beendigung; Begünstigungsabsicht

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20
    Allein das Bewusstsein der Angeklagten und die billigende Inkaufnahme der Beutesicherung als notwendige Konsequenz der "Kontenleihe' (UA S. 30, vorletzter Absatz) reicht hierfür nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 01.09.1999 - 1 StR 416/99, NStZ 2000, 31).'.
  • OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09

    Einziehung; Treuhand

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20
    Denn die Angeklagte war trotz einer mit dem Mitangeklagten getroffenen Abrede darüber, wem die Guthaben zustehen, im Verhältnis zur Bank alleinige Inhaberin der Guthabenforderungen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 Ws 169/09, NStZ-RR 2010, 279, 280).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Für eine solche Absicht muss es dem Täter - unabhängig vom Beweggrund seines Tuns - darauf ankommen, im Interesse des Vortäters die Wiederherstellung des gesetzmäßigen, durch die Vortat beeinträchtigten Zustandes zu verhindern oder zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1953 - 3 StR 718/52, BGHSt 4, 107, 108 f.; Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20, NStZ-RR 2020, 175).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig

    a) Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes der Überweisungsgutschriften in Höhe von 999.889 EUR auf dem Konto des Angeklagten verkannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Geldwäscheobjekt auf Grundlage der gemäß § 2 Abs. 1 StGB für den Tatzeitraum geltenden Fassung des § 261 Abs. 7 StGB grundsätzlich nur nach § 74 Abs. 2 StGB eingezogen werden konnte und die Wertersatzeinziehung sich daher ausschließlich nach § 74c StGB richtete (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, NJW 2019, 533, 536; Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - 5 StR 62/21, wistra 2021, 360; vom 15. Juli 2020 - 6 StR 95/20, juris; vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, juris Rn. 56; vgl. auch Senat, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 185/20, juris Rn. 56; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183 f.; BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 1 StR 471/21, juris Rn. 3; vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20, NStZ-RR 2020, 175; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 681 f.).

    Dabei kann offenbleiben, ob der Angeklagte sie sich zunächst im Sinne des für den Tatzeitraum anzuwendenden § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF verschafft hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 5 StR 541/14, NZWiSt 2015, 272, 273 mit Anm. Floeth, NZWiSt 2015, 272, 275; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, juris Rn. 47); er hat diese jedenfalls zumindest kurzfristig auf seinem Konto belassen und damit gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 2 StGB aF verwahrt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20, NStZ-RR 2020, 175; vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, BGHSt 63, 268, 273 f.; Urteile vom 12. Juli 2017 - 1 StR 595/15, juris Rn. 22 ff.; vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 302/11, NJW 2013, 1158, 1159; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Januar 2009 - 5 Ss 265/08, BeckRS 2013, 7142; Graf/Jäger/Wittig/Eschelbach, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 261 StGB Rn. 51; Floeth, NZWiSt 2015, 272, 275; NK-StGB/Altenhain, 5. Aufl., § 261 Rn. 115).

    Der Angeklagte erlangte diesbezüglich - unbeschadet der mit dem Mitangeklagten K. geschlossenen Vereinbarungen - eine gewahrsamsgleiche Verfügungsmacht, da er im Verhältnis zum Finanzinstitut alleiniger Inhaber der entsprechenden Auszahlungsansprüche war (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20, NStZ-RR 2020, 175; vgl. auch Senat, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18 NJW 2019, 2182, 2183; OLG Celle, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 Ws 169/09, NStZ-RR 2010, 279, 280).

    Leichtfertiges Verhalten genügt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - 5 StR 62/21, wistra 2021, 360; vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20, NStZ-RR 2020, 175; Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74c Rn. 6; aA BeckOK-StGB/Heuchemer, 53. Ed., § 74c Rn. 9; LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 74c Rn. 10; MüKo-StGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74c Rn. 11; differenzierend SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 74c Rn. 3); dies gilt jedenfalls, wenn die Vereitelungshandlung eine bereits aufgrund von Leichtfertigkeit strafbare Geldwäschehandlung darstellt, die ihrerseits - strafbewehrt - vorwerfbar ist.

  • BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23

    Schuldspruch wegen Geldwäsche; Anordnung der Einziehung des Wertes von

    Allein das Bewusstsein der Beutesicherung als notwendige Konsequenz seines Handelns reicht hierfür regelmäßig nicht aus (BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20 Rn. 5, wistra 2020, 287 mwN).
  • BGH, 27.06.2023 - 6 StR 260/23

    Beihilfe zum versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrug; Einziehung von "Spesen"

    Die Einziehung des Tatmittels beziehungsweise dessen Wertes nach § 74c Abs. 1 StGB steht jedoch im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20).
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